TOP 4. - Veröffentlichung
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Olympiapark München GmbH
Begründung einer umsatzsteuerlichen Organ-
schaft und einer Betriebsaufspaltung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Stadt, eines städtischen Eigenbetriebs oder einer städtischen Beteiligungsgesellschaft betroffen sind.