TOP 3. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Nachlass
Löschung eines Nacherbenvermerks
und Zustimmung zur
Untervollmachterteilung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Bekanntgabe des Beschlusses im Ratsinformationssystem (Art. 52 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung); Die von der Verwaltung erteilte Zustimmung zur Löschung des
Nacherbenvermerks wurde genehmigt. Im übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.