TOP 4. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Annahme einer Alleinerbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Bekanntgabe des Beschlusses im Ratsinformationssystem (Art. 52 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung); Die Alleinerbschaft wird dankend angenommen.. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.