TOP 16. - Veröffentlichung
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Beteiligungssteuerung
Ziele 2015 - Berichte 2014
für GWG und GEWOFAG jeweils mit Unterbeteiligungen
Abweichungsbericht Oktober 2014
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Stadt, eines städtischen Eigenbetriebs oder einer städtischen Beteiligungsgesellschaft betroffen sind.