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München

TOP 2. - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 18. August 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 2. (Öffentlich)
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1609 Hanns-Seidel-Platz (südlich), Fritz-Erler-Straße (westlich), Von-Knoeringen-Straße (nördlich) Thomas-Dehler-Straße (östlich) (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 57 ba und 57 bd) Stadtbezirk 16 Ramersdorf - Perlach hier: Beteiligung der Träger und Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - Spartenverfahren - Begründung des Bebauungsplanentwurfs mit Grünordnung Zuleitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 01.07.2015 mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb von 6 Wochen (TOP 4.4.3 vom 16.07.2015)

Protokollnotiz

"Ziffer 1: Der Bezirksausschuss fordert eine intensive Dachbegrünung auf allen Gebäuden. Es ist darauf zu achten, dass im Rahmen der Grünplanung überwiegend heimische Laubbäume verwendet werden. Soweit Brutplätze für Haussperlinge vorgesehen sind, ist darauf zu achten, dass ein ausreichendes Nahrungshabitat geschaffen wird." Frau Schmidt bat zu Ziffer 1folgende Stellungnahme abzugeben: "zu 4.6. Artenschutz: Die im Planungsgebiet lebende Kolonie von Haussperlingen lebt aktuell hauptsächlich von Langgrasfluren, Wildrosen, Salweiden, div. Wildkräutern mit Läusen und Samen. Damit die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zum Erhalt der Kolonie der Haussperlinge erfolgreich sein können, fordert der BA 16, dass nicht nur Ersatz-Brutplätze vorab angeboten werden (Ersatzmaßnahmen am Neubau oder Integration in die Fassade), sondern auch ein Nahrungshabitat. Wichtig ist, dass das Nahrungshabitat und die Brutplätze dicht beieinander liegen. Das Nahrungshabitat muss aus naturnah begrünten Flächen bestehen (heimische Wildpflanzen) und es müssen auch ausreichend Sämereien von Wildpflanzen zur Verfügung stehen.
Die vom Naturschutz (Artenschutz/LBV/Fachbereich Gebäudebrüter) geforderten 45 Brutplätze wurden übernommen, aber dazu sind 5000 qm Nahrungshabitat erforderlich, nicht 500 qm.
Die Dachbegrünung v.a. der niedrigeren Dächer im Ostteil könnte anteilig zum Nahrungshabitat beitragen. Auch auf der öffentlichen Grünfläche (4.5.4) sollten nicht nur von Rasen und Bäume sein, sondern auch anteilig Nahrungshabitat. Ein Mosaik von für den Haussperling geeigneten Flächen soll es über das gesamte Bebauungsplangebiet hinweg, aber nahe den Brutplätzen, geben. Dazu gehören auch Möglichkeiten zum Staub- und Wasserbad. Auch Fassadenbegrünung wäre eine gute Methode, Schutzgehölze auf kleinstem Raum anzubieten. Ein „Mosaik, rein auf die große Grünfläche bezogen“ wäre nicht ausreichend.
Fassadenbegrünung soll daher vorgegeben werden.Erfreulich wäre, wenn die Metallskulptur weiterhin den Haussperlingen dienlich sein könnte. 2. zu § 24 (2): Der BA 16 fordert, dass bei der extensiven Dachbegrünung eine durchwurzelbare Substratschicht von mindestens 10 cm (exklusiv Drainschicht) vorgegeben wird. 3. zu § 26 (1): Bei dem Anteil von 70% Laubbäumen fordert der BA 16, dass davon mindestens 50% heimische Wildarten" Herr Thalmeir erläuterte der von Frau Schmidt vorgeschlagenen Stellungnahme zustimmen zu können. Es sei bedauerlich, dass diese nicht bereits zur Sitzung des Unterausschusses vorgelegen habe. Herr Soukup führte aus, dass eine Fassadenbegrünung erhebliche Kosten für den Investor bedeuten würde. Diese sollte daher nur angeregt werden. Frau Achhammer sprach sich für den Erhalt des Drahtgeflechts, das ein Kunstwerk mit dem Namen "Legung 3" sei, aus. Die Ansiedlung von Ratten müsse verhindert werden. Herr Smolka gab zu Bedenken die Vorlage erneut im Unterausschuss zu beraten. Herr Ruf sprach sich, aufgrund der hohen Folgekosten, gegen eine Fassadenbegrünung aus. Frau Schmidt führte aus, dass eine Fassadenbegrünung durch die Stadt München ermöglicht, meist aber nicht zwingend vorgeschrieben werde. Diese werde durch einen städtebaulichen Vertrag geregelt. Herr Kauer regte an in der Stellungnahme eine Fassadenbegrünung an geeigneter Stelle anzuregen. Der Stellungnahme von Frau Schmidt wurde, mit der Änderung von Frau Achhammer und Herrn Kauer, einstimmig zugestimmt.
Herr Thalmeir trug die vom Unterausschuss erarbeitete Stellungnahme weiter vor:
2.) Der Bezirksausschuss ist der Auffassung, dass einen 75 %ige Stellplatzquote für die vorgesehenen Nutzungen nicht ausreichend ist. Es ist darauf zu achten, dass ausreichend öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen. Insbesondere das vorgesehene Kulturhaus benötigt dringend öffentliche Stellplätze. Es darf keine Stellplatzablöse möglich sein. 3.) In den Sondergebieten SO1 und es SO2 sind zusätzlich Anlagen für soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke vorzusehen. 4.) Im Sondergebiet SO3 sollte auch die Ansiedlung von Schank-und Speisewirtschaften vorgesehen werden. 5.) Ob die Schulversorgung in Anbetracht der erheblichen Wohnnutzung ausreichend ist erscheint höchst zweifelhaft, noch dazu weil die Theodor-Heuss-Schule neu gebaut werden soll und deshalb zumindest zeitweise als Schulstandort nicht zur Verfügung stehen wird. Es sind umgehend Planungen aufzunehmen, mit dem ziel eine ausreichende Schulversorgung sicherzustellen, sei es durch Neubau oder durch Erweiterung einer Schule in der näheren Umgebung. 6.) Der im nördlichen Bereich des Baugebietes befindliche Busbahnhof, der sich außerhalb des Bebauungsplangebietes befindet, ist in die Planungen mit einzubeziehen. Nur so kann eine homogene Planung auch der öffentlichen Verkehrsanbindung des Gebietes erfolgen. Der im Bestand verbleibende Busbahnhof wirkt sonst als unansehnlicher Fremdkörper neben dem Planungsgebiet. 7.) Die vorgesehene Zahl der Wohneinheiten wird die Schaffung eines kulturellen und urbanen Zentrums nach Meinung des BA erheblich behindern. Die ursprüngliche Konzeption, nämlich ein städtisch geprägtes Stadtteilzentrum zu schaffen, wird durch die nunmehr vorgesehene extensive Wohnbebauung erheblich erschwert werden. Es ist jetzt bereits ersichtlich, dass die unterschiedlichen Nutzungen (Wohnen – urbane und gewerbliche Strukturen) ein erhebliches Konfliktpotenzial in sich bergen. 8.) Die im Sondergebiet SO3 vorgesehenen Baukörper sind einfach und monolithisch gestaltet und bilden einen unpassenden und unansehnlichen Bauriegel. 9.) Es wird angeregt, eine zusätzliche Rahmenplanung für das umliegende Gebiet einzuleiten. Ziel dieser Rahmenplanung sollte es sein, eine Antwort auf die Frage zu geben, wie das vorgesehene urbane Statteilzentrum unter Berücksichtigung der umliegende Nutzungen gefördert werden kann. Den übrigen Punkten dieser Stellungnahme wurde einstimmig zugestimmt.