TOP 12. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Vergabe von Leistungen
9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Angebotspreise auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedüftig sind.