TOP 2. - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
Bericht aus dem UA Allgemeines, öffentliche Ordnung und Grundsatzfragen hierzu:
"Der Unterausschuss empfiehlt einstimmig, der Veranstaltung, bzw. Grundstücksüberlassung mit den üblichen Auflagen zuzustimmen, die Landeshauptstadt München jedoch aufzufordern, in den Genehmigungsbescheid explizit aufzunehmen, dass in den beiden Gründreiecken der Zu- und Ausfahrten der Ständlerstraße an der Quiddestraße, sowohl in Fahrtrichtung Ost als auch West keinerlei Werbeplakate aufgestellt werden dürfen. Soweit rechtlich zulässig, ist die Genehmigung/Überlassung davon abhängig zu machen. Da der Termin vor der nächsten BA-Sitzung liegt ist Entscheidung durch den BA-Vorsitzenden nach § 20 Abs. 1 Satz 2 der BA-Satzung erforderlich."
Die Stellungnahme des BA-Vorsitzenden wurde zur Kenntnis genommen.