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München

TOP 1.4 - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 18. August 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1.4 (Öffentlich)
Änderung des Anhörungsrechts der Anlage 1 BA-Satzung Ziffer 4 Abschnitt Kreisverwaltungsreferat Neuaufstellung bzw. Änderung von Wegweiseranlagen in ein Entscheidungsrecht Zuleitung vom 03.08.2015

Protokollnotiz

Herr Ruf berichtete aus dem UA Allgemeines, öffentliche Ordnung und Grundsatzfragen hierzu:
"Das Kreisverwaltungsreferat stellt dazu fest: „Die Wegweiseranlagen im Stadtgebiet sind in 90 % aller Fälle bezirksübergreifend und leiten den Verkehr auf Erschließungs-, Hauptverkehrs-, Staats- und Bundesstraßen sowie in Richtung der Autobahnen. Die Lenkung des Verkehrs auf dem dafür geeigneten Straßennetz ist Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde im übertragenen Wirkungskreis und kann in einer Großstadt nicht für jedes Stadtviertel eigenständig entschieden werden. Dies gilt für die gesamte wegweisende Beschilderung entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Das Kreisverwaltungsreferat spricht sich deshalb gegen ein Entscheidungsrecht der Bezirksausschüsse für die wegweisende und damit verkehrslenkende Beschilderung aus." Da den Bezirksausschüssen Entscheidungsrechte nur in Angelegenheiten, die in ihrer Bedeutung auf einen Stadtbezirk beschränkt sind, ü bertragen werden können, kommt aufgrund der überwiegend bezirksübergreifenden Wirkung der Wegweiseranlagen diesbezüglich kein Entscheidungsrecht in Betracht. Im Übrigen ist die stadtweit einheitliche Umsetzung der Vorgaben der Straßenverkehrsordnung wichtig. Das Direktorium schlägt daher vor, die Bezirksausschusssatzung in ihrer bestehenden Fassung – mit dem bereits existierenden Anhörungsrecht .zu Neuaufstellungen bzw. Änderung von Wegweiseranlagen – beizubehalten.
Beschlussempfehlung: Da der Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach mit 120.000 Einwohnern und seiner Ausdeh-
nung einer Großstadt entspricht, kann auch ein größerer Teil der Wegweiseranlagen stadtteilrelevant sein. Der Bezirksausschuss 16 sieht sich daher nicht in der Lage, den Ausführungen des Direktoriums zu folgen und empfiehlt einstimmig, an der Forderung nach einem Entscheidungsrecht für stadtteilrelevante Wegweiseranlagen weiterhin festzuhalten.
Der Empfehlung des Unterausschusses wurde einstimmig zugestimmt.