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München

TOP 1.1 - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 16. September 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1.1 (Öffentlich)
Änderung des Unterrichtungsrechtes der Anlage 1, Ziffer 3 (Abschnitt Referat für Arbeit und Wirtschaft) BA-Satzung „Vergabe von städtischen Grundstücken (Nutzungsart hinsichtlich der Branche zur Ansiedlung vorgeschlagener Firmen, nicht jedoch der Person des Nutzers oder andere Fragen)“ in ein Anhörungsrecht Zuleitung vom 05.08.2015

Protokollnotiz

Herr Ruf berichtete aus dem UA Allgemeines, öffentliche Ordnung und Grundsatzfragen hierzu: "Das Referat für Arbeit und Wirtschaft ist bei der Vergabe von Gewerbegrundstücken an das vom Stadtrat am 18.05.2011 beschlossene Bewertungsverfahren gebunden. Eine mögliche Stellungnahme eines Bezirksausschusses gegen die Ansiedlung einer bestimmten Branch, hätte insofern faktisch keinen Einfluss auf das Ergebnis oder die
Rangfolge des Auswahlverfahrens. Darüber hinaus würde sich bei einer Ersetzung des bestehenden Unterrichtungsrechtes durch ein Anhörungsrecht das bereits jetzt sehr zeitaufwändige Verfahren durch die satzungsgemäße Anhörungsfrist um weitere sechs Wochen verlängern. Das Direktorium schlägt daher vor, die Bezirksausschusssatzung in ihrer bestehenden Fassung – mit dem bereits existierenden Unterrichtungsrecht bei der Vergabevon städtischen Grundstücken – beizubehalten.
Beschlussempfehlung: Da offensichtlich die Vorgehensweise durch das zuständige Referat nicht von dem durch den Stadtrat beschlossenen Bewertungsverfahren abweichen darf und die Bezirksausschüsse keine Stadtratsbeschlüsse aushebeln können, empfiehlt der Unterausschuss den Punkt zurückzuziehen. Gleichzeitig empfiehlt er im Antwortschreiben darauf hinzuweisen, dass der Bezirksausschuss davon ausgeht, dass die angesprochene, satzungsgemäße 6-wöchige Anhörungsfrist in anderen Fällen dann auch ein
gehalten wird. Beschluss: einstimmig"

Der Empfehlung des Unterrausschusses wurde einstimmig zugestimmt.