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Rats­Informations­System
München

TOP 1.2 - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 16. September 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1.2 (Öffentlich)
Änderung des Unterrichtungsrechtes in Anlage 1, Ziffer 5 (Abschnitt Referat für Bildung und Sport) BA-Satzung „Änderungen der Öffnungszeiten von Kindertagesstätten und Tagesheimschulen" in ein Anhörungsrecht Zuleitung vom 13.08.2015

Protokollnotiz

Herr Ruf berichtete aus dem UA Allgemeines, öffentliche Ordnung und Grundsatzfragen hierzu: "Die Öffnungszeiten der städtische Kindertageseinrichtungen sind satzungsgemäß geregelt. Bevor wichtige Entscheidungen von der Leitung der Kindertageseinrichtung und dem Träger getroffen werden, ist bereits jetzt der Elternbeirat nach Art. 14 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) zu informieren und anzuhören,. Dazu gehören auch die Öffnungszeiten der Einrichtung. In Hinblick auf den allgemeinen Mangel an Erziehungskräften kann es zudem nötig sein, wegen des zur Aufrechterhaltung des Kindeswohles einzuhaltenden Anstellungsschlüssels kurzfristig mit einer Anpassung der Öffnungszeiten reagieren zu müssen. Dieses schnelle Reaktionserfordernis ist in der Praxis nur schwer mit einer satzungsgemäßen 6-wöchigen Anhörungsphase zu vereinbaren. Da die Interessen der Kinder und Eltern bezüglich der Änderungen der Öffnungszeiten bereits durch das BayKiBiG berücksichtigt sind, wird vorgeschlagen, die BA-Satzung in ihrer aktuellen Fassung - mit dem bereits vorhandenen Unterrichtungsrecht - bestehen zu lassen.
Beschlussempfehlung: Der Unterausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Rechtslage, diesen Punkt zurückzuziehen und im Antwortschreiben darauf hinzuweisen, dass der Bezirksausschuss davon ausgeht, dass die angesprochene, satzungsgemäße 6-wöchige Anhörungsfrist in anderen Fällen dann auch eingehalten wird.
Beschluss: einstimmig"

Der Empfehlung des Unterrausschusses wurde einstimmig zugestimmt.