TOP 2. - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
Bericht vom Ortstermin am 09.09.2015: "Die Anträge des Antragstellers (siehe oben) wurden diskutiert. Zusätzlich wurde der neue Antrag (Einmündung der Zellerhornstraße in die Balanstraße) besichtigt und behandelt. Situation in der Zellerhornstraße: Die Zellerhornstraße wie auch die Görzer Straße liegen in einer 30 iger Zone. Die Zellerhornstraße geht von der Görzer Straße bis zur die stark befahrene Balanstraße. Von der Görzer Straße Richtung Balanstraße hat die rechte Seite der Zellerhornstraße ein durchgehendes absolutes Haltverbot. Auf dieser Seite mit Haltverbot gibt es nur eine Feuerwehrzufahrt und am Ende Nähe der Einmündung zur Balanstraße eine Tiefgaragenzufahrt. Dadurch ist die rechte Seite für den Verkehr frei, während die linke Seite von etlichen Garagenausfahrten unterbrochen zum Parken genutzt wird, so dass die enge Straße nur einseitig auf der rechten Seite befahren werden kann. Prüfung des Antrags „Verlegung des Haltverbots in der Zellerhornstraße auf die andere Seite“
Der Antragsteller möchte das Haltverbot auf die linke Seite verlegen, um mehr Parkraum zu gewinnen und die Ausfahrt aus den Garagen auf der linken Seite zu erleichtern. Da der Gegenverkehr jetzt immer nur ausweichen kann, indem dazu die Ausfahrten genutzt werden, um die Vorfahrtberechtigten durchzulassen, müsste man auf der linken Seite auch für den Gegenverkehr zusätzliche Ausweichstellen durch Haltverbot schaffen, so dass nicht mehr Parkraum entstehen würde. Auch das Ausfahren aus den Garagenausfahrten wird nicht erleichtert, da man sonst auf dem Fußweg steht, um den Verkehr einzusehen und Fußgänger gefährdet werden. Außerdem würden die parkenden Autos auf der linken Seite das Ausfahren behindern, so dass zusätzlich beim Ausfahren rangiert werden müsste. Ein wechselseitiges Parkverbot, bei dem noch mehr Parkraum verloren geht, wurde diskutiert, um den Verkehr zu zwingen langsamer zu fahren. Es wurde zur Schonung des Parkraums ein einmaliger Wechsel untersucht, indem die Straße abgegangen wurde, aber die Lage von Feuerwehrausfahrt und Tiefgaragenausfahrten, würde nicht nur Parkplätze kosten, sondern nur ein kurzes Stück Haltverbot auf der rechten Seite ermöglichen, so dass der gewünschte Effekt nicht eintreten würde. Eine Verlegung des Haltverbots bringt keine Verbesserungen der Verkehrs- und Parksituation in der Zellerhornstraße.
Prüfung des Antrags „Missachtung der Parkrichtlinien an der Kreuzung Balan-/Zellerhornstraße“
Da man gerade die Fachleute vor Ort hatte, wurde auch dieser neue Antrag geprüft. Durch einen Mehrfamilienhausneubau Ecke Balan- / Zellerhornstraße hat sich die Parksituation in der Zellerhornstraße so verschärft, dass der Parkraum an der Zellerhornstraße auf der linken Seite (auf der rechten Seite ist Haltverbot (siehe oben)) bis zur Ecke der stark befahrenen Balanstraße, die auch noch einen Radweg hat, zugeparkt wird. Um links in die Balanstraße aus der Zellhornstraße abzubiegen, müssen die linksabbiegenden Fahrzeuge aus der Zellerhornstraße bis zur Sichtlinie (auf der Balanstraße parken bis zur Ecke Zellerhornstraße auch Fahrzeuge entlang des Fahrradweges) auf die Balanstraße vorfahren. In die Zellerhornstraße von der Balanstraße einbiegende Fahrzeuge werden dann durch die ausfahrenden Fahrzeuge aus der Zellerhorn gehindert in die Zellerhornstraße einzufahren und müssen in der Balanstraße warten bis die Einfahrt in die Zellerhornstraße frei ist. Hier kann durch ein Haltverbot für ein Fahrzeug auf der linken Seite der Zellerhornstraße die Situation entschärfen, damit die einbiegenden Fahrzeuge hier warten können. Ein zusätzliches Haltverbot auf der Balanstraße Ecke Zellerhornstraße wurde abgelehnt, da sonst an jeder Einmündung ein Halterbot nötig wäre und unsichere Autofahrer auch durch Umfahren dieser Stelle durch die Görzerstraße über eine Ampel auf die Balanstraße fahren können.
Situation in der Görzer StraßeDie Görzer Straße liegt in einer 30iger Zone und es wird beidseitig geparkt, wobei von der Chiemgaustraße kommend auf der rechten Seite halb auf dem Bürgersteig geparkt wird. Die Polizei toleriert dies, weil der Gehweg sehr breit ist und die Fußgänger (auch Kinderwagen und Behinderte) genug Platz haben. Es gibt aber auch Fahrzeuge die ganz auf dem Fußweg standen und die Fußgänger behindern. Hier hilft nur polizeiliche Überwachung. Die Görzer Sraße kann durch das Parken auf dem Gehweg beidseitig befahren werden. Herr Scheid führte zur Unfallstatistik aus, dass bis auf einen Fall mit Personenschaden nur Schäden mit parkenden Autos in der Görzer Straße in den letzten Jahren vorkamen. Natürlich gibt es als Verbindung von der Ständler Straße zur Chiemgaustraße Durchgangsverkehr, obwohl von der Ständlerstraße nur von rechts in die Görzer Straße eingefahren werden kann. Weitere Maßnahmen würden den Anwohnerverkehr und auch den der Nebenstraßen behindern und zu noch mehr Verkehr führen. Bei der Ausfahrt auf die Chiemgaustraße wurde bemängelt, dass man kurz danach wieder vor einer roten Fußgängerampel steht. Diese Situation ist der Tatsache geschuldet, dass die Fußgängerampel da war, bevor die Ampel an der Kreuzung Görzer Straße / Chiemgaustraße montiert wurde. Eine Ampel an der Kreuzung mit Fußgängerampel wie es sinnvoller ist, wird aber wegen der hohen Kosten neuer Ampelanlagen erst entstehen, wenn die Ampelanlage wegen Erneuerung ausgetauscht wird. Die rote Ampel kurz hinter der Kreuzung ist zum Schutze der Fußgänger hinzunehmen.
Fazit: Insgesamt ist der zunehmende Verkehr in der Zellerhornstraße und Görzer Straße der wachsenden Großstadt München geschuldet und es wurden keine Möglichkeiten gesehen hier sinnvoll einzugreifen ohne neue Probleme zu schaffen." Der Empfehlung des Unterausschusses wurde einstimmig zugestimmt.