Logo der Webseite muenchen.de
Rats­Informations­System
München

TOP 2. - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Mittwoch, 16. September 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 2. (Öffentlich)
Ramersdorf - statt häppchenweiser Einzelprojekte umfassende Gesamtplanung vorlegen! Antrag Nr. 08-14 / A 03956 von Herrn Stadtrat Hans Podiuk, Frau Stadträtin Beatrix Burkhardt, Herrn Stadtrat Dr. Georg Kronawitter vom 10.01.2013 Sitzungsvorlage Nr. 14-20 / V 02829 Beschlussentwurf für den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung Zuleitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 17.07.2015 mit der Bitte um Stellungnahme bis 17.09.2015 (TOP 4.4.3 vom 18.08.2015)

Protokollnotiz

Herr Thalmeir berichtete aus dem UA Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung hierzu:
"Der UA empfiehlt dem BA folgende Stellungnahme abzugeben: Der BA unterstützt grundsätzlich die Forderung nach einer ordentlichen Bauleitplanung für das Gebiet rund um die Aschauer Straße – Ständlerstraße – Lauensteinstraße – Straßenbahnwerkstatt. In dieses Gebiet wurden in der Vergangenheit immer wieder Nutzungen verlegt, die an anderen Orten unerwünscht waren, wie Bordelle, Spielhallen, immissionsintensive Gewerbetriebe. Zuletzt wurde eine Gemeinschaftsunterkunftsanlage an einer extrem immissionsbelasteten Stelle (2 Hauptstraßen + Eisenbahnlinie) realisiert. Der Zugriff auf die Flächen durch die Planungsträger machte den Eindruck, als ob man all das, was man woanders nicht realisieren kann, einfach in das Gebiet um die Aschauer Straße abschieben will. Dass dies für eine geordnete Entwicklung des Gebietes nicht gerade förderlich sein kann, liegt auf der Hand. Die Planung beschränkte sich bisher auf die Realisierung von Einzelprojekten ohne Einbeziehung der umliegenden Flächen und ohne wirksame Beteiligung der Anwohner. Dies gilt auch für das nunmehr geplante Realschulprojekt. Gerade an dieser Stelle besteht jedoch, wie die andauernden Bürgerproteste beweisen, eine äußerst sensible und planungsbedürftige Grenze zwischen faktischem reinen Wohngebiet und gewerblichen Flächen. Die Anwohner haben einen Anspruch darauf, dass das Gebiet nicht als „Resterampe Ramersdorf“ missbraucht wird, dass also nicht alles, was woanders unerwünscht ist einfach dorthin geschoben wird, sondern dass eine geordnete und gebietsverträgliche Entwicklung des Gebietes unter Beteiligung der betroffenen Bürger erfolgt. Dabei kann das Gebiet nördlich der Ständlerstraße durchaus planerisch von dem Gebiet südlich der Ständlerstraße getrennt werden. Für beide Bereiche ist aber eine geordnete Bauleitplanung unter Beteiligung der Bürger notwendig. Die verkehrliche Entwicklung und Planung hat in jedem Falle ganzheitlich zu erfolgen. Abstimmung:  Einstimmig"

Der vom Unterausschuss vorgeschlagenen Stellungnahme wurde einstimmig zugestimmt.