TOP 2. - Veröffentlichung
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Errichtung der nichtrechtsfähigen
Hans und Annemarie Reng-Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung des letzten Willens von Frau Annemarie R. und in Dankbarkeit gegenüber der Stifterin errichtet die Landeshauptstadt München die nichtrechtsfähige Hans und Annemarie Reng-Stiftung.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.