TOP 3. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Zuwendung an die Stiftung zur Unterstützung
von verschuldeten Personen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Es wurde antragsgemäß beschlossen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personenbezogene Daten betroffen sind.