TOP 3. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Übertragung personalrechtlicher Befugnisse im Kulturreferat;
Anpassung auf Grund organisatorischer und personeller Veränderungen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
„Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen auf bestimmte Bedienstete des Kulturreferats wurde zugestimmt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personalrechtliche Angelegenheiten betroffen sind."