TOP 6. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verkauf eines Grundstücks
Messestadt Riem
15. Stadtbezirk Trudering-Riem
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Landeshauptstdt München verkauft hat.
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.