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Rats­Informations­System
München

TOP 1.10 - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 15. Oktober 2015, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1.10 (Öffentlich)
Ottobrunner Straße, Neubau einer Wohnanlage (143 WE) mit Tiefgarage (145 Stpl.), Zuleitung vom 04.09.2015 (TOP 4.4.1.16 vom 16.09.2015)

Protokollnotiz

Frau del Bondio berichtete in Vertretung von Herrn Thalmeir aus dem UA Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung hierzu: "Der UA empfiehlt dem BA der Genehmigung des Vorhabens nach § 34 BauGB mit allem Nachdruck zu widersprechen. Es besteht ganz erheblicher Planungsbedarf. Dies sieht auch die LBK nach eigenem Bekunden so. Sie wird aber offensichtlich von der Spitze der Stadtverwaltung dazu gedrängt, diesen bauplanungsrechtlichen Irrsinn der nach Meinung des BA noch dazu rechtswidrig sein dürfte mitzumachen.
Das Grundstück liegt derzeit nach Meinung des BA in einem Gebiet nach § 35 BauGB und ist ohne Bebauungsplan nicht zu bebauen. Jede Baugenehmigung nach § 34 BauGB wäre deshalb rechtswidrig.

Der BA hatte bereits bei dem Vorbescheidsantrag darauf hingewiesen, dass es an jeglicher Infrastrukturplanung fehlt und die Gefahr eines Wildwuchses durch eine ungeplante und unkontrollierte Bebauung besteht.
Zusammen mit der zwischenzeitlich realisierten Bebauung an der Frauendreißiger Straße werden hier mehr als 300 neue Wohneinheiten geschaffen, dies allerdings
- ohne Verkehrsplanung für MIV und ÖPNV
- ohne Planung von Schul- und Kita-Einrichtungen
- ohne Planung von Grünflächen
- ohne Planung von sozialen Einrichtungen
- ohne Planung von Einkaufsmöglichkeiten.
In Anbetracht der Schülerzahlen an der Führich- und der Strehlerangerschule sowie unter Berücksichtigung der parallelen Planungen für die Siedlung rund um die Haldenseestraße mag die Verwaltung erklären, wie man den zusätzlichen Bedarf bewältigen will ?

Es mag durchaus sei, dass die Eigentümer die Lasten der SOBON derzeit nicht akzeptieren wollen, jedoch fließt auch bei einer Entwicklung und Bebauung des Gebietes nach § 34 BauGB kein einziger Euro in den Stadthaushalt.
Es wird dringend der sofortige Erlass einer Veränderungssperre gefordert, die zumindest eine mehrjährige Verhinderung einer unkontrollierten Bebauung bewirken und möglicherweise die Beteiligten an den Verhandlungstisch bringen würde.

Ein weiteres Zuwarten und „Beobachten“, wie es der Oberbürgermeister in seiner Stellungnahme formuliert hat, wird nach Meinung des BA der Situation nicht gerecht."
Der Stellungnahme des Unterausschusses wurde einstimmig zugestimmt.