TOP 16. - Veröffentlichung
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Stadtwerke München GmbH
Gründung einer gemeinsamen Stromnetzgesellschaft mit den Gemeinden Eching und/oder Neufahrn b. Freising bzw. mit dem Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Neufahrn-Eching
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Gesellschafterin Landeshauptstadt München hat der Gründung und Beteiligung der SWM an einer Stromkooperationsgesellschaft mit zwei Gemeinden zugestimmt.