TOP 2. - Veröffentlichung
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Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.
Sehr geehrte Damen* und Herren*,
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Wir bitten um Ihr Verständnis.