TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vergabe eines Erbbaurechts
18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching
Teil I und Teil II (wird nachgereicht)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt im Erbbaurecht vergeben hat.