TOP 1.1.1 - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
5. Eine derartige Erstaufnahmeeinrichtung bedingt allerdings zwangsläufig eine kurze Aufenthaltszeit der Personen, was wiederum zwangsläufig einen erheblichen Buspendelverkehr von den Anlaufstellen im Zentrum (Hauptbahnhof) zu der Erstaufnahmeeinrichtung und wiederum von der Erstaufnahmeeinrichtung in die jeweiligen Unterkunftsanlagen bedingen würde. Die derzeitige Erschließungssituation des Gewerbegebiets Perlach ist den entscheidenden Gremien der Landeshauptstadt München hoffentlich ausreichend bekannt. Die einzige Erschließung des Gewerbegebiets führt derzeit über die Weidener Straße, eine kleine und schmale Wohnstraße, die derzeit bereits nicht nur an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen sondern bereits unerträglich verkehrsbelastet ist. Den Bewohnern der Weidener Straße wurde über Jahre hinweg stets versprochen ihre Situation zu verbessern. Bisher „leere Versprechungen“ wie sich gezeigt hat. Die Weidener Straße steht derzeit gerade in den Stunden des morgendlichen und abendlichen Berufsverkehrs am Rande eines Verkehrsinfarkts, vor allem dann, wenn die LKWs die im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen anfahren. In der Weidener Straße können nicht einmal zwei LKWs problemlos aneinander vorbei fahren. Eine neue Erstaufnahmeeinrichtung in der Hofer Straße, die ausschließlich über die Weidener Straße erschlossen würde, wäre, wegen des zusätzlichen Buspendelverkehrs zum Einen wegen des zu erwartenden Verkehrschaos aber zum Anderen auch wegen der unerträglichen weiteren Immissionsbelastung für die Anwohner der Weidener Straße bereits aus Rechtsgründen unzulässig.
6. Darüber hinaus wurde dem Bezirksausschuss soeben bekannt, dass unmittelbar gegenüber dem Gebäude Hofer Straße 21-25 durch einen großen Münchner Bauträger ein Antrag auf einen Vorbescheid für die Errichtung einer großen Wohnanlage gestellt wurde. Unabhängig davon lagen dem Bezirksausschuss auch bereits Pläne vor, die das unmittelbar hinter dem Grundstück Hoferstraße 21-25 an den Bahngleisen gelegene Grundstück für die Nutzung einer Schule mit Internat vorzusehen. Darüberhinaus ist derzeit in dem Gebäude ein Hoferstraße 21-25 derzeit eine private Kindertagesstätte ansässig. In Anbetracht der Vielzahl der vorliegenden divergierenden Planungen für das fragliche Gebiet erscheint es dringend erforderlich, im Sinne einer Ordnung und Festlegung der zulässigen Nutzungen im Hinblick auf eine planmäßige Entwicklung des Gebietes auch unter Berücksichtigung der Erschließung, des ausgelösten Verkehrs und unter Berücksichtigung übergeordneter stadtplanerischer Ziele (Entwicklung als Gewerbegebiet oder als Wohngebiet), vor jeglicher weiteren Genehmigung einer Nutzungsänderung, eine Rahmenplanung für diesen Bereich des Gewerbegebiets einzuleiten. Hier besteht jedenfalls dringender Planungsbedarf! Angesichts der divergierenden Nutzungsinteressen der umliegenden Grundstückseigentümer, die durch eine Unterkunftsanlage im großen Stil allesamt negativ berührt wären, und der unter Ziffer 4 genannten Problematik in der Weidener Straße ist, ähnlich der Unterkunftsanlage in der Nailastraße, von erheblichen Klagerisiken auszugehen.
7. Zu guter Letzt sei noch angemerkt, dass eine alternative Nutzung des Gebäudes Hofer Straße 21-25 jedenfalls so lange nicht in Betracht kommen kann, so lange für die dortige Kindertagesstätte keine anderweitige, geeignete Unterkunft gefunden ist, die hinsichtlich Lage, Größe, Ausstattung und Erreichbarkeit zu der bestehenden KiTa gleichwertig ist. Eine Nutzung als „Boardinghouse“ wird derzeit ebenso wie eine Nutzung als „Unterkunftsanlage für Arbeiter und Monteure“ wie auch eine Nutzung als „Unterkunftsanlage für Flüchtlinge“ und erst recht eine Nutzung als „Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge“ wird derzeit durch den Bezirksausschuss kategorisch abgelehnt. In allen Fällen ergeben sich gravierende nachteilige Auswirkungen auf die derzeit ohnehin fragile Situation des Gewerbegebietes Perlach und dessen weitere Entwicklung. So lange die ausreichende verkehrliche Erschließung des Gebietes nicht gelöst ist, verbietet bereits die Rücksichtnahme auf die Belange der Bewohner der Weidener Straße, jegliche weitere, erheblichen Verkehr auslösende Nutzungsänderungen." Der Stellungnahme des Unterausschusses wurde einstimmig zugestimmt.