TOP 4. - Entscheidung
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Gremium:
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Förderrichtlinie Elektromobilität
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
siehe Beschlussseite
Ergebnis:
Gemäß Änderungsantrag von SPD und CSU, wobei Ziffer 2.4 ergänzt ist: Der Weiterverkauf einer geförderten Ladeinfrastruktur ist frühestens drei Jahre nach Kauf förderungsschädlich zulässig