TOP 1.1 - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
Herr Thalmeir berichtete aus dem UA Bauvorhaben, Stadtplanung und Bürgerbeteiligung hierzu: "Der Unterausschuss empfiehlt dem Bezirksausschuss folgende Stellungnahme abzugeben: Die in den Vorbescheidsanträgen vom 26.10.2015 und 6.11.2015 abgefragten Nutzungen hält der Bezirksausschuss derzeit sowohl aufgrund der gegebenen planungsrechtlichen Situation wie auch aufgrund der vorhandenen tatsächlichen Nutzungen und vor allem auch unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung des Gebietes für unzulässig und in hohem Maße kontraproduktiv. Sie sind derzeit in jedem Falle mit Nachdruck abzulehnen Dies aus folgenden Gründen:1. Zunächst darf bezweifelt werden, dass hier wirklich ein „Boardinghaus für Arbeiter und Monteure“ realisiert werden soll. Soweit es sich um eine dauerhafte Einrichtung zur Unterbringung von Bauarbeitern handeln sollte, was zunächst zu vermuten ist, ist eine derartige Unterkunftsanlage im Gewerbegebiet unzulässig. Daran ändert auch die Bezeichnung „Boardinghouse“ nichts. Der Begriff „Boardinghouse“ wird derzeit ganz offensichtlich als „Sammelbegriff“ für all diejenigen Objekte verwandt, deren genaue Nutzung nicht oder noch nicht vom Bauherrn verraten werden soll. Der Begriff „Boardinghouse“ dient dementsprechend im Wesentlichen dazu, eine Genehmigung für eine Unterkunftsanlage zu erhalten, ohne die konkrete Nutzung der Anlage der Öffentlichkeit und der Genehmigungsbehörde vorab nennen zu müssen.
2. In Anbetracht des im Gewerbegebiet Perlach an der fraglichen Stelle bereits zu beobachtenden deutlichen „Trading-Down-Effekts“ wäre sowohl die Nutzung als „Boardinghouse“ wie auch die Nutzung als „Unterkunftsanlage für Bauarbeiter und Monteure“ aber auch die Nutzung als eine weiteren Unterkunftsanlage für Flüchtlinge und Wohnungslose nachteilig für die weitere Entwicklung des Gebietes. Wie der LBK bekannt ist, leidet die Gegend um die Hoferstraße vor allem darunter, dass die Lokalbaukommission über Jahre hinweg großzügig, gegen den erbitterten Widerstand der Stadtteilpolitiker, sogenannte Sex-Clubs, Sauna-Clubs, Swinger-Clubs und andere Bordelleinrichtungen genehmigt hat. Im Umfeld der hier streitgegenständlichen Anlage befinden sich deshalb eine Vielzahl dieser Einrichtungen.
3. Soweit im neuen Vorbescheidsantrag vom 6.11.2015 nunmehr auch die Nutzung des Objektes als „Unterkunftsanlage für Flüchtlinge (485 Personen)“ und daneben für weitere 400 Arbeiter und Monteure abgefragt wird, erschließt sich dem Bezirksausschuss der Sinn dieses „Mixes“ aus den beiden Nutzungen nicht. Der Plan ist deshalb auch wenig glaubwürdig.
4. Dass das leer stehende Gebäude allerdings schon seit längerer Zeit im Visier der zuständigen Gremien als „mögliche Unterkunftsanlage“ stand, ist aber hinlänglich bekannt. Die Frage kann deshalb also eigentlich nur sein, ob das Gebäude, das für eine Unterkunft von nahezu 1000 Personen ausreichend wäre, im derzeitigen Stadium als „weitere neue Unterkunftsanlage im 16. Stadtbezirk“ geeignet wäre. Dabei sollte hier auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Eignung des Gebäudes nicht für eine Unterkunftsanlage im klassischen Sinne, wie zum Beispiel die Anlage in der Nailastraße oder die Anlage in der Woferlstraße von den zuständigen Gremien in Betracht gezogen worden ist, sondern dass wenn überhaupt, dann jedenfalls beabsichtigt war, eine „Erstaufnahmeeinrichtung für bis zu 1.000 Personen“ entsprechend dem Modell der bisherigen Bayern-Kaserne dort zu betreiben.