TOP 10. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Budgeterhöhung für die Entschädigung
der Gutachterinnen und Gutachter im
Gutachterausschuss
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung weil persönliche Belange
bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.