TOP 13. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Deutsches Theater Grund- und
Hausbesitz GmbH (DTGH)
Mindestsanierung des Deutschen Theaters
Beendigung eines Rechtsstreits durch Vergleich
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse von Dritten sowie prozesstaktische Überlegungen der Stadt betroffen sind.