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München

TOP 3. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 14. Januar 2016, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss

TOP-Informationen

TOP 3. (Nichtöffentlich)
Erbbaurecht an einem Grundstück 5. Stadtbezirk Au-Haidhausen

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind. Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, an welchem Grundstück die Landeshauptstadt München das Erbbaurecht verlängert hat.