TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 16. Dezember 2015, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die
Stadt im gegebenen Fall erworben oder nicht erworben hat.