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Errichtung der nichtrechtsfähigen
Heilsam-Stiftung München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung des letzten Willens von Frau Viktoria W. und in Dankbarkeit gegenüber der Erblasserin errichtet die Landeshauptstadt München die nichtrechtsfähige Heilsam-Stiftung München.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.