TOP 3. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verkauf von Grundstücken
12. Stadtbezirk Schwabing-Freimann
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Landeshauptstadt München verkauft hat.