TOP 2. - Entscheidung
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Baumentfernungen und Gehölzpflegemaßnahmen an Straßen und in öffentlichen Grünflächen
Baumentfernungen und Gehölzpflegemaßnahmen in den Außenanlagen städtischer Immobilien, in Friedhöfen oder auf anderen städtischen Grundstücken
Unterrichtung über bevorstehende Entfernungen von Gefahrenbäumen
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Entscheidung:
zur Kenntnis genommen