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Rats­Informations­System
München

TOP 1.1 - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 18. Februar 2016, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1.1 (Öffentlich)
Balanstraße Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen Neubau eines Wohnheims mit Tiefgarage Zuleitung vom 28.12.2015 hierzu: Bürgerschreiben vom 5.1.2016 und 14.1.2016 (TOP 4.1.11 vom 14.01.2016)

Protokollnotiz

Herr Thalmeir berichtet aus dem UA:

"

Der Unterausschuss empfiehlt dem Bezirksausschuss das beantragte Bauvorhaben abzulehnen.

Für das Grundstück gibt es einen bereits genehmigten Vorbescheid, der ein Wohngebäude mit 7 Wohnungen vorsieht.

Die nunmehr zur Genehmigung beantragte Anlage entspricht nicht den Gebietscharakter des reinen Wohngebietes. Die Art der Nutzung ist im Gebiet weder bauplanungsrechtlich zulässig,noch vertraglich und auch aufgrund der bereits bestehenden gleichartigen Anlagen in der Umgebung der Aschauer/Ständlerstraße nicht wünschenswert und den Nachbarn auch nicht zumutbar.

Im Übrigen bestehen erhebliche Zweifel an, wie das Gebäude tatsächlich in Zukunft genutzt werden soll.

Die Betriebsbeschreibung ist dürftig und lässt Fragen offen.

Sie beschreibt ein Wohnheim für minderjährige, unbegleitete Jugendliche.

Recherchen bei der Landeshauptstadt München und der Regierung von Oberbayern ergaben, dass eine Anmietung des geplanten Gebäudes gar nicht beabsichtigt sei, da die zu schaffenden Wohneinheiten viel zu teuer seien.

Das Kommunalreferat hat offensichtlich die Verhandlungen abgebrochen.

Ein Träger für die Einrichtung ist derzeit nicht bekannt und wird auch von dem Bauherrn nicht benannt.

Es stellt sich die Frage, weshalb eine Nutzung als Wohnanlage beantragt wird, wenn bereits 7 Wohneinheiten für das zu errichtende Gebäude genehmigt sind.

Es stellt sich weiter die Frage, weshalb ein Kinderwagenabstellplatz realisiert werden soll, wenn

tatsächlich eine Wohnanlage für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorgesehen ist.

Der eingereichten Bauantrag ist widersprüchlich und nicht nachvollziehbar.

Es besteht der dringende Verdacht, dass durch die vorgeschobene Nutzung als Wohnheim für

unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge eine Erweiterung des Baurechts auf dem Grundstück oder

eine zukünftige Hotelnutzung angestrebt werden soll.

Diesem Ansinnen tritt der Bezirksausschuss in jedem Falle entgegen weshalb eine Ablehnung des Bauantrages beantragt wird."

Der Vorschlag des UA wurde mehrheitlich abgelehnt.

Vorgeschlagen wird, dass der dritte Absatz gstrichen wird.

Dem wurde mehrheitlich zugestimmt.