TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Anmietung von Räumen zur Unterbringung
von Flüchtlingen im
3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Objekt für das Sozialreferat angemietet wurde. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.