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Rats­Informations­System
München

TOP 2. - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 18. Februar 2016, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 2. (Öffentlich)
Gewinnung neuer barrierefreier Wahllokale zur Bundestagswahl 2017 Anhörungsrecht der Bezirksausschüsse bezüglich der örtlichen Lage der Wahllokale Zuleitung des Kreisverwaltungsreferats vom 19.01.2016 mit der Bitte um Stellungnahme bis 29.02.2016

Protokollnotiz

Herr Ruf berichtet aus dem UA:

"

Der Bezirksausschuss 16 entnimmt der dem Anschreiben beigefügten Tabelle, dass eine erschreckend hohe Zahl der Wahllokale im 16. Stadtbezirk für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer nicht barrierefrei zugänglich ist, obwohl dies, wie z.B. im Fall der Schule an der Führichstraße, bereits seit Jahrzehnten bekannt ist und vom Bezirksausschuss auch regelmäßig beanstandet wird.

Die Verwaltung wird aufgefordert hier dringend nachzubessern, es kann nicht angehen, dass es einem Teil der Bevölkerung nicht ermöglicht wird seine Stimme direkt und unmittelbar an der Wahlurne abzugeben.

Für die Schule an der Führichstraße wären konkret die im Bau befindliche Mehrzweckhalle oder der Pfarrsaal der Pfarrei St. Maria Ramersdorf an der Uppenbornstraße – dieser ist ebenerdig und befindet sich im „fußläufigen“ Abstand zur Führichschule – ins Auge zu fassen, sodass hier ein oder zwei Wahllokale ausgelagert wer-den könnten und diese dann von den Gehbehinderten und Rollstuhlfahrern der Umgebung genutzt werden können.

Nachdem die Schule an der Balanstraße von Gehbehinderten, Rollstuhlfahrern, Sehbehinderten und Blinden nicht genutzt werden kann, soll geprüft werden, ob auch in der gegenüberliegenden Berufsschule Wahllokale mit barrierefreiem Zugang eingerichtet werden können.

Dieser Vorschlag entbindet die Verwaltung nicht, für die anderen unbefriedigenden Standorte selbstständig nach Alternativen zu suchen – gegebenenfalls auch indem man, wie in früheren Zeiten auch, Nebenzimmer von Gaststätten anmietet.

Sollten wie zuletzt beim Bürgerentscheid zur Olympiabewerbung im November 2013 nicht alle Wahllokale geöffnet werden, sollen vorrangig die Wahllokale geöffnet werden, die auch für Menschen mit Behinderung zugänglich sind."

Ergänzt wird das Votum wie folgt:

Das Gremium bittet vor allem um Beachtung der Vorschriften des SGB IX und der Sicherstellung einer vollumfänglichen Barrierefreiheit der Wahllokale.