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Rats­Informations­System
München

TOP 1.13 - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 18. Februar 2016, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 1.13 (Öffentlich)
Ständlerstraße, Neuaufbau Rück- und Zw ischengebäude, Nutzungsänderungen RGB: Büro zBoardinghaus (Beherbergung); Zwischen- u. VGB: Büro- zu Wohngebäude für Studierende, Pflegepersonal, Arbeitnehmer Zuleitung vom 19.01.2016

Protokollnotiz

Herr Thalmeir berichtet aus dem UA:

"

Das geplante Bauvorhaben wird abgelehnt.

 

 

 

Weshalb gerade im vorderen Bereich, also unmittelbar angrenzend an die lärmintensive Ständlerstraße, eine Wohnnutzung und im hinteren Bereich die Nutzung als Boardinghouse vorgesehen ist, kann nicht nachvollzogen werden. Die umgekehrte Nutzung wäre eher sinnvoll.

 

 

 

Darüber hinaus ist nicht klar, welche konkrete Nutzung im hinteren Bereich erfolgen soll.

 

Der Begriff „Boardinghouse“ wird derzeit für eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungstypen gebraucht, die vom Hotel über die Unterkunftsanlage für Flüchtlinge und Wohnungslose bis hin zum Bordellbetrieb und zum Wohnheim reichen.

 

Der Begriff „Boardinghouse“ bietet den Vorteil, nicht genau definieren zu müssen, welche konkrete Nutzungsabsicht vorliegt.

 

Deshalb ist in diesen Fällen eine detaillierte, aussagekräftige Betriebsbeschreibung zu fordern, die hier nicht in ausreichender Form vorhanden ist.

 

Sofern eine Wohnraumnutzung beabsichtigt ist, dürfte diese aufgrund des gewerblichen Charakters der umgebenden Grundstücke unzulässig sein.

 

Eine weitere Unterkunftsanlage für Wohnungslose und Flüchtlinge ist in Anbetracht der gleichartigen Einrichtungen in der unmittelbaren Umgebung nicht sinnvoll und würde eine unerwünschte Ghettobildung fördern.

 

Eine Stellplatznachweis liegt ebenfalls nicht vor.

 

Jede Nutzung als gewerbliche Unterkunft würde einen erheblichen Stellplatzbedarf auslösen. Da Stellplätze auf der Ständlerstraße im fraglichen Bereich ohnehin äußerst knapp sind wäre hier auf die Realisierung einer ausreichenden Stellplatzanzahl besonders zu achten.

 

Alles in allem ist das Gremium der Auffassung, dass der Standort für die geplante Nutzung nicht geeignet ist."