TOP 2. - Veröffentlichung
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Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 auf Lebenszeit
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Übertragung eines Amtes der BesGr. A 15 auf Lebenszeit wird zugestimmt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personalrechtliche Angelegenheiten betroffen sind.