TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verkauf einer Eigentumswohnung
Stiftungsanwesen
18. Stadtbezirk Untergiesing-Harlaching
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, well persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im
Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Wohnung die
Landeshauptstadt München verkauft hat.