TOP 6. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Erwerb und Verkauf
von Grundstücksteilflächen
5. Stadtbezirk Au-Haidhausen
Aufhebung von Beschlüssen
vom 16./29.07.2015
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im
Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Grundstücke die
Stadt gekauft bzw. verkauft hat.