TOP 7. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Übertragung eines Grundstücks
21. Stadtbezirk Pasing-Obermenzing
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung. weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemä gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen die Stadt eigentumsrechtlich übertragen hat.