TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Anmietung für Räume zur Unterbringung
von Flüchtlingen im
19. Stadtbezirk Thalkirchen - Obersendling -
Forstenried - Fürstenried - Solln
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung,
weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des
Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe
mitgeteilt, welches Objekt für das Sozialreferat angemietet wurde.