TOP 2. - Entscheidung
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 12. April 2016, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss
TOP-Informationen
TOP 2. (Öffentlich)
Verbot von Laubbläsern bzw. Regelungen für deren Handhabung
Verbot von Laubbläsern
BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01536 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11-
Milbertshofen-Am Hart vom 08.07.2015
Regelung der Handhabung von Laubbläsern
BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01561 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09-
Neuhausen-Nymphenburg vom 21.07.2015
Verbot von Laubbläsern
BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01641 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15-
Trudering-Riem vom 17.09.2015
Verbot von Laubbläsern mit Verbrennungsmotor
BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01686 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 08-
Schwanthalerhöhe vom 13.10.2015
Nutzung von Laubbläsern im Stadtgebiet
Schreiben des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 07- Sendling-Westpark vom
14.10.2015,
Verbot von Laubbläsern
Schreiben des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 18.09.2015
und des Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 24.09.2015
Sitzungsvorlage 14-20 / V 05254 (Endgültiger Beschluss)
Entscheidungs-Informationen
Entscheidung:
siehe Beschlussseite
Ergebnis:
nach Antrag zuzüglich des Änderungsantrag von B90/Grüne/RL sowie des Änderungsantrags der ÖDP, der wie folgt geändert wird: Die Landeshauptstadt München empfiehlt ihren Wohnungsgesellschaften, die gleichen Regelungen zu übernehmen, welche im Baureferat bereits umgesetzt wurden und werden