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München

TOP 2. - Entscheidung

Sitzungs-Informationen

Dienstag, 12. April 2016, 14:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Umweltausschuss

TOP-Informationen

TOP 2. (Öffentlich)
Verbot von Laubbläsern bzw. Regelungen für deren Handhabung Verbot von Laubbläsern BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01536 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 11- Milbertshofen-Am Hart vom 08.07.2015 Regelung der Handhabung von Laubbläsern BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01561 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 09- Neuhausen-Nymphenburg vom 21.07.2015 Verbot von Laubbläsern BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01641 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 15- Trudering-Riem vom 17.09.2015 Verbot von Laubbläsern mit Verbrennungsmotor BA-Antrags-Nr. 14-20/B 01686 des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 08- Schwanthalerhöhe vom 13.10.2015 Nutzung von Laubbläsern im Stadtgebiet Schreiben des Bezirksausschusses des Stadtbezirks 07- Sendling-Westpark vom 14.10.2015, Verbot von Laubbläsern Schreiben des Bezirksausschusses des Stadtbezirkes 20 - Hadern vom 18.09.2015 und des Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 22 – Aubing-Lochhausen-Langwied vom 24.09.2015
Sitzungsvorlage 14-20 / V 05254 (Endgültiger Beschluss)

Entscheidungs-Informationen

Entscheidung:
siehe Beschlussseite
Ergebnis:
nach Antrag zuzüglich des Änderungsantrag von B90/Grüne/RL sowie des Änderungsantrags der ÖDP, der wie folgt geändert wird: Die Landeshauptstadt München empfiehlt ihren Wohnungsgesellschaften, die gleichen Regelungen zu übernehmen, welche im Baureferat bereits umgesetzt wurden und werden