TOP 22. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 20. April 2016, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 22. (Nichtöffentlich)
Erbbaurecht
1. Stadtbezirk Altstadt-Lehel
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück die Stadt im Erbbaurecht vergeben hat.