TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Betrieb der Schulverwaltungssoftware
"Amtliche Schulverwaltung (ASV)"
des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft
und Kunst (BayStMBW)
und Teilprojekte
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.