TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 28. April 2016, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Verkauf eines Grundstücks
13. Stadtbezirk Bogenhausen
Teil I und Teil II (wird nachgereicht)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Stadt, eines städtischen Eigenbetriebs oder einer städtischen Beteiligungsgesellschaft betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Grundstück von der Stadt veräußert wurde.