TOP 15. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Anmietung von Apartments
für städtische Nachwuchskräfte
10. Stadtbezirk Moosach
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im
Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Objekt für das
Personal- und Organisationsreferat angemietet wurde.