TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Anmietung von Räumen zur
Unterbringung von Flüchtlingen
9. Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Objekt für das Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration angemietet wurde.