TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Nachlass
Annahme und Verwendung
einer Alleinerbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Alleinerbschaft wird dankend angenommen und der Wilhelm Dittrich-Stiftung
zugeführt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.