TOP 44. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 20. Juli 2016, 09:00 Uhr (TO geplant)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 44. (Nichtöffentlich)
Verkauf eines Erbbaugrundstücks
im Landkreis München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen die Stadt verkauft bzw. eigentumsrechtlich übertragen hat.