TOP 11. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Inanspruchnahme von Flächen zum Ausbau
der Ludwigsfelder Straße;
Enteignung und vorzeitige Besitzeinweisung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil er Grundstücksange-
legenheiten Dritter und deren finanzielle Regelung darstellt.