TOP 36. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Stadtwerke München GmbH
Erneuerbare Energien
Umwandlung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Beschlussfassung kann mitgeteilt werden, dass die Gesellschafterin Landeshauptstadt München der Umwandlung einer Beteiligung der Stadtwerke München GmbH von einer GmbH in eine GmbH & Co.KG zugestimmt hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.