TOP 19. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Übertragung von Grundstücken
in verschiedenen Stadtbezirken
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen die Stadt verkauft bzw. eigentumsrechtlich übertragen hat.